Fahrzeug Anmeldung
Anfrage zur Fahrzeug Anmeldung
Vor der Registrierung eines Autos in Luxemburg , muss das Formular „ANTRAG AUF EIN ZERTIFIKAT FÜR DIE ANMELDUNG EINES STRASSENFAHRZEUGS“ ausgefüllt werden und mit einem Stempel von 50 € oder 2 x 50 € falls es ein personalisiertes Kennzeichen ist, versehen werden. (Die Briefmarken können bei der SNCA gegen eine zusätzliche Gebühr von 3 € für Verwaltungsgebühren erworben werden.)
Ein Kennzeichen wird vergeben sobald folgenden Angaben gemacht wurden : Name und den Vorname sowie Adresse und Sozialversicherungsnummer
STATION SANDWEILER
11 rte. de Luxembourg
L-5230 SANDWEILER
STATION ESCH ALZETTE
22-28 rue Jos Kieffer
L-4176 ESCH ALZETTE
STATION WILWERWILTZ
rue de Pintsch
L-9776 WILWERWILTZ
Anfrage für ein Fahrzeug Kennzeichen
Sie können das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug beim Verkehrsministerium anfordern:
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- per email : nplaques@snca.lu
- per Telefon : +352 357214 – 237
- per Fax : +352 357214 – 246
Die Nummer wird ausgestellt wenn das Formular die Kontaktdaten des Antragstellers enthält : Name ,Vorname und Adresse.
Eine personalisierte Nummer kann über die Interaktive Webseite der SNCA angefordert werden.
Die Nummernschilder werden hergestellt:
GRÜN Signalisation
35 Rue des Scillas
L-2529 Howald
Tél: 49 61 62
Weroco
Zone Industrielle Rolach – Hall 2
L-5280 Sandweiler
Tél: 72 02 06
Lux-Plaques
2, Grand-Rue
L-9710 Clervaux
Tél: 28 79 64 76
LUX Signalisation
30 Rue Joseph Kieffer
L-4176 Esch-sur-Alzette
Tél: 26 55 22 07
Rue de Luxembourg Op der Hokaul
L-5230 Sandweiler
Tél: 52 22 57
Zone Industrielle J-P Thill
L-9085 Ettelbruck
Tél: 26 80 02 14
L’Attestation d’Assurance
Eine gültige Versicherungsbescheinigung (Nachweis der Haftpflichtversicherung), die von einer in Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft ausgestellt wurde, ist unbedingt erforderlich, bevor Sie zu einer der Anmeldestation gehen.
Damit Sie eine Versicherungsbescheinigung erhalten, benötigen wir folgende Informationen:
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- Der Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum des neuen Eigentümers.
- Die Marke und das Modell des Fahrzeuges
- Das Fahrzeug Kennzeichen
- Die Fahrzeug Identifikationsnummer
- Datum der Erstanmeldung
- Der Hubraum
- Leistung in KW
Senden Sie uns diese Informationen an :
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- per email : info@dein-agent.lu
- per fax : +352 26 56 86 77
- per Telefon : +352 26 56 86 66
Die Versicherungsbescheinigung wird Ihnen per Post zugesandt oder kann unter folgenden Adressen abgeholt werden :
Bureau d’Assurances Germain Delagardelle
12, rue Treeschheck
L-3321 Berchem
La Luxembourgeoise
9, rue Jean Fischbach
L-3372 Leudelange
Das Importzertifikat
Dies betrifft NUR nach Luxemburg importierte Autos
Für die Zollabfertigung des Fahrzeugs müssen Sie mit dem Fahrzeug zu einem zum Zoll fahren, um einen 705-Aufkleber für die Registrierung des Fahrzeugs zu erhalten.
Sie können die Büros in Diekirch, Grevenmacher, Esch-sur-Alzette oder im Zollzentrum in Gasperich – P & R Lux-Sud / Luxemburg-Ville kontaktieren.
Der 705-Aufkleber ist ein Dokument der Zollbehörde aus dem hervorgeht, dass ein Fahrzeug, das registriert werden kann, den Zollbestimmungen entspricht.
Um es zu erhalten, muss der Käufer die folgenden Dokumente vorlegen:
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- die vorherige Zulassungsbescheinigung (wenn das Fahrzeug bereits in Betrieb genommen wurde);
- das Original der Konformitätsbescheinigung (beim Import eines Gebrauchtfahrzeugs muss die Konformitätsbescheinigung nicht vorgelegt werden);
- das Original der Fahrzeugkaufrechnung oder des Kaufvertrags, möglicherweise die Bestellung, Zahlungsnachweis;
- die Kennzeichennummer, die Sie zuvor angefordert haben, wenn das Fahrzeug keine hat;
- die Versicherungsbescheinigung
- die Sozialversicherungsnummer (13 Ziffern) oder die Steuerregistrierungsnummer.
- Alle Dokumente, die dem Zoll vorgelegt werden, müssen Originale sein. Sie werden dann nachher von der Verwaltung zurückgeschickt.
Die Person muss außerdem die folgenden Dokumente vorlegen:
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- eine Aufenthaltsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass er in Luxemburg wohnt;
- die Einfuhranmeldung, die vorzugsweise vom Zoll erstellt wurde;
- ein Ausweis (Personalausweis oder Reisepass).
Es muss keine Mehrwertsteuer gezahlt werden, wenn das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten im Ausland zugelassen ist und mehr als 6000 km zurückgelegt hat.
Fahrzeug Anmeldung
Wenn Sie nicht alle diese Schritte ausführen möchten, können Sie auch einen ALL INCLUSIVE Service von unserem Partner CT’GO in Anspruch nehmen, der Sie gerne führt und das Auto für Sie registriert.
Benötigen Sie Nummernschilder? Zögern Sie nicht, unseren Partner Placken-Atelier zu kontaktieren..